Designhotel Youngstar

Tel: 0621 / 30749813
 

Impressum

Youngstar GmbH

Graudenzer Linie 96

68307 Mannheim

Tel. 0621 30749813

Email: info(at)youngstar.biz

Umsatzsteuer-ID:  DE266645789
Handelsregister: HRB 707325
Geschäftsführer: Mario Riffel








AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hotel- und Arrangementleistungen des
Hotel Youngstar, Mannheim
Folgende Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern
sowie für alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen der
Hotel Youngstar (im folgenden Hotel genannt):
I. Vertragsabschluß, Stornierung des Hotelaufnahmevertrags bzw. Beherbergungsvertrag
1. Der Hotelaufnahmevertrag kommt zustande durch die Bestätigung einer
Buchung/Reservierung seitens des Hotels bzw. durch Annahme eines
als verbindlich bezeichneten Angebotes des Hotels durch den Kunden.
2. a. Buchungen/Reservierungen sind für beide Partner verbindlich.
b. Das Hotel ist berechtigt,
- bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung zu verlangen, etwa in Form einer Kreditkartengarantie
oder einer Anzahlung. Art und Höhe der Vorauszahlung
sowie die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart
werden;
- nach Vertragsschluss vor oder nach Beginn des Aufenthaltes in
begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, eine
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung oder eine Anhebung der im
Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur
vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen;
c. Umbuchungen von bestätigten Reservierungen werden mit einer
Gebühr in Höhe von 10.- EUR pro Buchung dem Kunden in Rechnung
gestellt. Bei einer Umbuchung hat der Kunde keinen Anspruch
auf eine vorher gebuchte rabattierte Rate. Die Umbuchung kann nur
zum aktuellen Tagespreis durchgeführt werden. Das Hotel wird den
Kunden über die neue Rate informieren und die Umbuchung nur
vornehmen, wenn der Kunde der neuen Rate zugestimmt hat.
d. Eine Stornierung durch den Kunden bedarf der schriftlichen
Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte
Preis auch dann zu zahlen, wenn der Kunde die vertragliche
Leistung nicht in Anspruch nimmt. Das Hotel hat dabei jedoch die
Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die
ersparten Aufwendungen auf den vereinbarten Preis anzurechnen.
Das Hotel ist berechtigt, den Abzug für die ersparten Aufwendungen
zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 85 %
des vereinbarten Preises für Übernachtung mit Frühstück, 75 %
für Halbpensions- und 65 % für Hotelarrangements die Übernachtungen,
Verpflegungen und weitere Leistungen (sowohl externe
als auch interne) beinhalten, zu zahlen. Dem Kunden steht der
Nachweis frei, dass die tatsächlichen eingesparten Aufwendungen
höher sind. Der Beweis einer anderweitigen Vermietung des Zimmers
obliegt dem Kunden.
e. Die Regelungen in Nr. I.2.d. gelten entsprechend, wenn der Gast
das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen, ohne dies
rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt (No Show). Die Regelung
gilt entsprechend auch bei einer Reduzierung der bestellten
Zimmeranzahl und/oder der Aufenthaltsdauer.
f. Rabattierte Raten gelten nur bei kompletter Aufenthaltsdauer, bei Verkürzungen
gilt der aktuelle Listenpreis. Umbuchungen sind ausgeschlossen.
3. Hat das Hotel dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb
einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten,
hat das Hotel keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich
für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang
beim Hotel. Der Kunde muss den Rücktritt schriftlich erklären.
STANDARDFRIST :  30 Tage
4. Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom
Vertrag zurückzutreten. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt
insbesondere vor, wenn höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu
vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
Zimmer unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen,
z.B. den Hotelgast oder den Zweck betreffend, gebucht wurden
sowie wenn das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass
die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb,
die Sicherheit oder den Ruf des Hotels gefährden können. Ist
der Rücktritt des Hotels berechtigt, hat der Kunde keinen Anspruch auf
Schadensersatz.
II. Anreise und Abreise
1. Das Hotel ist verpflichtet, die reservierten Zimmer am Anreisetag ab
16.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Wann immer möglich, werden Zimmer,
falls notwendig, auch früher zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch
auf eine frühere Übergabe besteht nicht.
2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, hält das Hotel reservierte
Zimmer bis 17.00 Uhr frei. Danach steht es dem Hotel frei, Zimmer
anderweitig zu vergeben.
3. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur
Verfügung. Verlässt der Gast das Zimmer erst nach 10.00 Uhr, kann
das Hotel bei einer zur Verfügungsstellung bis 16.00 Uhr 50%, ab
16.00 Uhr 100% des Logispreises für diesen Tag zusätzlich verlangen.
4. Reserviert der Kunde nicht die Gesamtzimmerzahl des Hotels, so kann
er keinen Anspruch auf die Nutzung bestimmter Hotelzimmer und/oder
Räumlichkeiten erheben.
III. Zahlung, Erfüllungsort
1. Die vereinbarten Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
2. Aufgelaufene Forderungen können jederzeit fällig gestellt und unverzügliche
Zahlung verlangt werden.
3. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, für den ausstehenden
Rechnungsbetrag Zinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem
jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Dem
Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Zinsschadens vorbehalten.
4. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung
gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
5. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Mannheim
IV. Fremdleistungen
Neben den Hotelleistungen können dem Kunden Fremdleistungen vermittelt
werden, z.B. Sportkurse, Besuche von Veranstaltungen sowie Ausflüge
usw. Fremdleistungen werden nicht vom Hotel durchgeführt, sondern von
Dritten (Leistungserbringern) in eigener Verantwortung erbracht.
V. Haftung / Verjährung
1. a. Die Haftung des Hotels im Bereich der eigenen Leistungserbringung
ist ausgeschlossen, soweit dies nicht in den folgenden Vorschriften
anders geregelt ist.
b. Der Haftungsausschluss nach lit. a. gilt nicht für Schäden, die durch
schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer
das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht
wurden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt
erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig
vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist dabei jedoch auf den
vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen jede
Vertragspartei aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten
Umstände rechnen musste.
c. Der Haftungsausschluss nach lit. a. gilt ferner nicht für Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf
einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder seiner gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
d. Der Haftungsausschluss nach lit. a. gilt nicht für Schäden, die auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
Hotels oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
beruhen.
e. Der Haftungsausschluss nach lit. a. gilt nicht gegenüber Ansprüchen
aus dem Produkthaftungsgesetz.
f. Soweit die Haftung des Hotels ausgeschlossen oder beschränkt ist,
gilt dies auch für die Haftung seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter
und Erfüllungsgehilfen.
2. Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Mängel, die
bereits bei Vertragsschluss vorlagen (§ 536a BGB), ist ausgeschlossen.
3. Die Verjährungsfrist beträgt für Ansprüche des Kunden gegen das Hotel
sechs Monate nach Erbringung der vertraglich vereinbarten Hotelleistung.
Die kurze Verjährungsfrist gilt zugunsten des Hotels auch bei
Ansprüchen aus culpa in contrahendo, positiver Vertragsverletzung und
unerlaubter Handlung.
4. Für Fremdleistungen i.S. der Ziffer V wird kein Gewähr und/oder
Haftung übernommen.
5. Die Aufbewahrung von Wertsachen kann im Hotelsafe erfolgen.
Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
6. Wird dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelgrundstück oder in der
Tiefgarage zur Verfügung gestellt, findet keine Bewachung statt und
ein Verwahrungsvertrag kommt nicht zu Stande. Das Hotel haftet bei
Abhandenkommen oder Beschädigungen an einem auf dem Hotelgrundstück/
Tiefgarage abgestellten Kraftfahrzeug und/oder für dessen
Inhalt nicht, es sei denn, das Hotel hat den Schaden vorsätzlich oder
grob fahrlässig herbeigeführt.
VI. Schlussbestimmungen
1. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Hotel der Sitz
des Hotels.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmung nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschriften.